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   BGH, 05.12.1973 - IV ZR 77/72   

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https://dejure.org/1973,1061
BGH, 05.12.1973 - IV ZR 77/72 (https://dejure.org/1973,1061)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1973 - IV ZR 77/72 (https://dejure.org/1973,1061)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1973 - IV ZR 77/72 (https://dejure.org/1973,1061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Vaterschaft - Widerlegung der Zeugungsvermutung - Vorliegen "schwerwiegender Zweifel" an der Vaterschaft - Notwendigkeit der Einholung eines erbbiologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1427 (Ls.)
  • NJW 1974, 606
  • MDR 1974, 475
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1964 - IV ZR 46/63

    Zulässigkeit eines Beweisantritts im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 05.12.1973 - IV ZR 77/72
    Vielmehr kann, wie auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt ist, der erbkundliche Sachverständige bei dem heutigen Stand der erbkundlichen Untersuchungsmethoden dazu kommen, die Vaterschaft eines Mannes in bezug auf ein bestimmtes Kind mit einem so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit zu bejahen oder zu verneinen, daß sich darauf unbedenklich eine entsprechende Feststellung stützen läßt (BGH NJW 1964, 1179, 1180).
  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 136/72

    Gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Vaterschaft - Serologische

    Auszug aus BGH, 05.12.1973 - IV ZR 77/72
    Sollte der noch zu erholende erbbiologische Befund dazu führen, daß sich Zweifel an einem Mehrverkehr der Kindesmutter nicht ausschließen lassen, so werden die Grundsätze zu beachten sein, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. September 1973 - IV ZR 136/72 - (NJW 1973, 2249) entwickelt hat.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Es hätte mindestens ein zusätzliches Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen, wenn der Beklagte dies für den Kläger beantragt hätte; denn weder ein erbbiologisches Gutachten noch eine DNA-Analyse wären von vornherein ungeeignet gewesen, für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse zu erbringen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1973 - IV ZR 77/72, NJW 1974, 606, 607; v. 19. Dezember 1990 - XII ZR 31/90, NJW 1991, 2961, 2963).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Unter diesen Umständen ist ein ergänzendes Gutachten einzuholen, wenn es - unter Berücksichtigung des bisher ermittelten Beweisergebnisses - zur weiteren Aufklärung erheblicher Umstände geeignet ist, die zumindest als ernstzunehmende Indizien gegen die Vaterschaft sprechen (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1994 aaO 508; BGH Urteil vom 5. Dezember 1973 ­ IV ZR 77/72 ­ FamRZ 1974, 181).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 163/74

    Die nach dem Essen-Möller-Verfahren ermittelte Vaterschaftswahrscheinlichkeit -

    Dies könne indessen im Hinblick auf die weitere Entscheidung vom 5. Dezember 1973 (NJW 1974, 606) nicht angenommen werden, weil dort - offenbar zustimmend - wiederum die Meinung von Hummel zitiert werde, es seien schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft begründet, wenn die Vaterschaftswahrscheinlichkeit kleiner als 95 % sei.

    In dem Urteil vom 5. Dezember 1973 - IV ZR 77/72 - = NJW 1974, 606 handelte es sich um einen Fall, in dem der Kläger beantragte festzustellen, daß er nicht der Vater des beklagten Kindes sei.

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 155/92

    Zurückweisung eines Beweisantrags im Vaterschaftsprozeß

    Von dem beantragten Gutachten muß also speziell unter Berücksichtigung des bisher ermittelten Beweisergebnisses (noch) eine weitere Aufklärung erheblicher Umstände zu erwarten sein, die als ernst zu nehmende Indizien gegen die Vaterschaft sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1973 - IV ZR 77/72 = NJW 1974, 606, 607) [BGH 05.12.1973 - IV ZR 77/72].
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 77/87

    Pflicht zur Vernehmung eines Mehrverkehrszeugen; Vaterschaftsnachweis nach

    Sollte sich im übrigen bei den weiteren Ermittlungen ergeben, daß für eine biostatistische Auswertung adäquate (persische) Frequenzwerte nicht in einem mit den Werten für die europäische Bevölkerung vergleichbaren Ausmaß zur Verfügung stehen ("breitest mögliche" Mitverwertung), so kann dieser Umstand gegebenenfalls Veranlassung bieten, ein erbbiologisches Gutachten einzuholen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Dezember 1973 - IV ZR 77/72 = LM § 1600 o BGB Nr. 4;vom 26. Juni 1974 - IV ZR 177/73 = LM a.a.O. Nr. 6; BGHZ 40, 367, 376 ff) [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63].
  • OLG Brandenburg, 23.03.2000 - 9 UF 289/98

    Positiver Vaterschaftsnachweis - schwerwiegende Zweifel -

    Von dem beantragten Gutachten muss also speziell unter Berücksichtigung des bisher ermittelten Beweisergebnisses noch eine weitere Aufklärung erheblicher Umstände zu erwarten sein, die als ernstzunehmende Indizien gegen die Vaterschaft sprechen können (BGH, NJW 1974, 606, 607).
  • OLG Oldenburg, 18.05.1976 - Ss 140/76

    Nicht geringe Menge; Ausmaß der Gefahr; Anzahl von Berauschungen; Abgabe an

    Andere Gerichte haben hingegen den durchschnittlichen Monatsbedarf oder den monatlichen Durchschnittsvorrat eines durchschnittlichen Verbrauchers als Abgrenzungsmaßstab vorgezogen (OLG Hamm, NJW 1974, 1427; 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2061 = OLGSt § 11 Nr. 5 BetMG, S. 1); der durchschnittliche Vorrat, auch wenn er geringer ist als ein Monatsbedarf, bildet nach Auffassung des 1. Strafsenats des OLG Karlsruhe (Die Justiz 1974, 24) und anscheinend auch des OLG Zweibrücken (NJW 1974, 2064 ) die Grenze.
  • KG, 03.12.1990 - 12 U 5356/89

    Schmerzensgeld; Nierenversagen; Verkehrsunfall; Bauchtrauma; Tod

    Zugleich soll es dem Gedanken Rechnung tragen, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung dafür schuldet, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675 ; NJW 1982, 2123 = DAR 1982, 326 ; KG OLGZ 1974, 33 = NJW 1974, 606 = DAR 1974, 73).
  • OLG Hamburg, 13.05.1983 - 14 U 45/83
    Hervorzuheben ist, daß auch bei hohen biostatistischen Vaterschaftswahrscheinlichkeiten eine weitere Aufklärung geboten sein kann (s. BGHZ 61, 165, 172 bei Wahrscheinlichkeiten von mehr als 99%; BGH NJW 1974, 1427).
  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 219/74

    Klage eines Vaters auf Feststellung einer fehlenden Vaterschaft - Beweislast für

    Da die Beiwohnung des Klägers innerhalb der Empfängniszeit unstreitig ist, nach dem serostatistischen Gutachten von Prof. Dr. ... eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99, 65 % für den Beklagten besteht und für Mehrverkehr innerhalb der Empfängniszeit keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgehen, ein erbbiologisches Gutachten könne ihm nicht die Überzeugung vermitteln, daß die Vaterschaft des Klägers offenbar unmöglich sei (vgl. die Entscheidung des Senats in NJW 1974, 606, 607).
  • KG, 16.03.1983 - 3 U 693/82

    Verpflichtung zur Zahlung des Regelunterhaltes; Feststellung der Abstammung eines

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